Resolution gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus

Resolutionen unseres Kreisverbandes am Landesparteitag vom 26.08.2017

Christine Schmitt

Resolution
 

Inklusion für schwerbehinderte Arbeitnehmer_innen muss gewährleistet sein!


Eingebracht von: Christine Schmitt, Kathrin Meß, Georg Bauer, Ulf Rosche
Kreisverband Trier-Saarburg
 

Der Landesparteitag möge beschließen:

1. Die gesetzlich festgelegte Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte muss 
    deutlich erhöht werden!

2. Die Ausgleichsabgabe muss für den Arbeitgeber erhöht werden!

3. Wird ein schwerbehinderter Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund gekündigt,
    müssen Strafen für den Arbeitgeber verhängt werden!

4. Keine staatliche Auftragsvergabe an Firmen, die sich weigern, schwerbehinderte
    Arbeitnehmer_innen zu beschäftigen!

5. Das Bundesteilhabegesetz und das Vergabegesetz für öffentliche Aufträge
    müssen dementsprechend angepasst werden!


Begründung:

Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung ist mit 13,4% (2016) doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Handicap. Für Schwerbehinderte ist es oft aussichtslos eine Arbeit zu finden, da viele Arbeitgeber lieber eine Ausgleichsabgabe zahlen, anstatt einen Schwerbehinderten einzustellen. Diese ist jedoch so niedrig angesetzt, dass es den Arbeitgeber kaum belastet.

Auch der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer gestaltet sich in der Realität anders als vom Gesetzgeber gewünscht. Die Anträge zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers beim Integrationsamt  steigen ständig und in 75% der Fälle stimmt das Amt zu.

Berufliche Teilhabe und Sonderkündigungsschutz wird zur Farce. Daran ändert auch das neue Bundesteilhabegesetz von 2016 nichts. Zwar wurden die Hürden für den Arbeitgeber verschärft, jedoch wird dieses von vielen Arbeitgebern einfach ignoriert, weil sie keine Konsequenzen befürchten müssen.

Liebe Genossinnen und Genossen,

Schwerbehinderte Menschen haben es in der heutigen Zeit doppelt so schwer wie Gesunde eine Arbeit zu finden. Daran ändert auch unser Schwerbehindertengesetz nichts, auch wenn es noch so schön geschrieben ist. Für den AG finden sich immer noch genügend Möglichkeiten, dieses zu umgehen.

- pro ᴓ 20 Mitarbeiter muss der AG einen Schwerbehinderten beschäftigen

Sie können sich jedoch durch eine Ausgleichsabgabe freikaufen.

- 125 € pro Arbeitsplatz bei > 40 Mitarbeitern beträgt die Ausgleichsabgabe.

Größere Betriebe zahlen dies aus der „ Portokasse“.

Aber auch wenn Arbeitnehmer_innen krank werden und eine Schwerbehinderung erlangen versuchen AG systematisch, diese aus dem Betrieb „ rauszukicken“ . Der Schwerbehinderte stellt dann ein „ Wirtschaftliches Risiko“ dar.

Dies ist entwürdigend für den Schwerbehinderten und kommt einer Diskrimminierung gleich.

Die Anträge zur Kündigung eines Schwerbehinderten beim Integrationsamt steigen jährlich und in 75 % der Fälle stimmt das Integrationsamt zu.
Auch werden heute schon Seminare für AG angeboten, wie man solche Arbeitnehmer_innen  „ los wird“ und dies rechtlich einigermaßen „ sauber“ abwickelt.

Es wird gelogen dass sich die Balken biegen und die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben kaum eine Chance sich dagegen zu wehren.

Die Arbeitgeber brauchen keinerlei Konsequenzen zu fürchten. Auch unsere Politik schaut stillschweigend bei der Aushebelung der Rechte eines Schwerbehinderten zu.

Teilhabe am Arbeitsleben wird zur Farce.

Diese Politik können wir als Linke nicht weiter hinnehmen!

Daher beantragen wir Teilhabe am Arbeitsleben endlich zu gewährleisten und die Arbeitnehmer stärker in die Verpflichtung und auch in die Konsequenz zu holen!
Auch staatliche Betriebe dürfen keine Aufträge mehr an solche Firmen vergeben, um dieses Fehlverhalten nicht mehr zu unterstützen!

Daher fordern wir als Linke:

1. Die gesetzlich festgelegte Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte mus deutlich erhöht werden!

2. Die Ausgleichabgabe für Arbeitnehmer muss deutlich erhöht werden!

3. Wird ein schwerbehinderter Arbeitnehmer_in ohne wichtigen Grund gekündigt, müssen Strafen für den Arbeitgeber verhängt werden!

 4. Keine staatliche Auftragsvergabe an Firmen, die sich weigern, schwerbehinderte Arbeitnehmer_innen zu beschäftigen!


5. Das Bundesteilhabegesetz und das Vergabegesetz für öffentliche Aufträge müssen dementsprechend angepasst werden!

 

Christine Schmitt

Korruption und betrügerische Machenschaften im Gesundheitswesen endlich stoppen!

Eingebracht von: Christine Schmitt, Kathrin Meß, Ulf Rosche, Georg Bauer  

Kreisverband Trier-Saarburg


Der Landesparteitag möge beschließen:


1. Das Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen vom 30.06.2017 muss die
    Korruption der Sozialversicherungsträger einschließen.

2. Sozialgerichte müssen entlastet werden, so dass die Verfahren schneller
    bearbeitet werden können.

3. Mehr Transparenz im Gesundheitswesen durch erweiterte Kontrollen und
    Anlauf- und Beratungsstellen für Versicherte.


Begründung:

Die Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. In der Realität haben sie sich jedoch zu großen, profitorientierten Unternehmen entwickelt, die bewußt den gesetzlichen Willen umgehen und mitunter die Grenze der Legalität überschreiten. Das Gesundheitssystem ist kompliziert und intransparent, für den Laien kaum zu durchschauen und lädt gerade dazu ein, Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Versicherten zu betreiben. Oftmals werden Leistungen oder Therapien, die medizinisch notwendig sind, einfach abgelehnt oder Anträge willkürlich, garnicht oder verzögert bearbeitet um, Zeit zu schinden.
Die Leidtragenden sind immer die Versicherten, denen oftmals nur der Gang zum Sozialgericht übrig bleibt. Die Kassen haben keine Konsequenzen zu befürchten und für die Gerichte ist dies lediglich ein Verwaltungsakt. Somit haben die Kassen Narrenfreiheit!
Das Korruptionsgesetz vom 30.06.2016 geht hier nicht weit genug. Es betrifft hauptsächlich Ärzte, Apotheker und Pharmakonzerne. Dies ist jedoch ebenfalls eine Form der Korruption, die von den Sozialversicherungsträgern mit System betrieben wird, um Kosten einzusparen. Die Sozialversicherungsträger müssen dort mit eingebunden werden und stärker kontrolliert werden, damit sie ihrem gesetzlichen Auftrag der kollektiven Daseinsvorsorge endlich nachkommen! Die Versicherten müssen zu mündigen Patienten gebildet werden, die jederzeit an Beratungs- und Informationsstellen Hilfe  bekommen!